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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für “lastundlos – Freies Lastenrad Rottweil”, ein Projekt des ADFC Kreisverband Rottweil n.e.V.

Das Vorwort zum Kleingedruckten:
“lastundlos – Freies Lastenrad Rottweil” ist ein kostenloses Angebot des ADFC Kreisverband Rottweil, welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb jeder Person die verschiedenen Lastenräder von lastundlos zur Verfügung. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern von lastundlos umzugehen, damit lastundlos so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines:
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von den Lastenfahrrädern, kenntlich gemacht durch die Benennung „Lasse“ und „Lotte“ (im Weiteren “Fahrrad”) im Rahmen des Projekts lastundlos des nichteingetragenen Vereins ADFC Kreisverband Rottweil (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer:innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Nutzerin und Anbieterin möglich.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Fahrrades erklärt sich die Nutzerin
für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Nutzerinnen sind mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.

Benutzungsregeln:
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine
Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für Nutzer_innen“ auf der Website im Footer zu finden) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss.
gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Verdeck, Persenning) muss in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden. Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzerin beseitigt werden. Kommt es während der Nutzung zu einem Schaden am Fahrrad oder zum Verlust von Teilen des Fahrrads, so ist die Nutzerin zur Erstattung der entstehenden Beschaffungs- und Reparaturkosten verpflichtet. Auf der Website werden im Dokument „Kostenübersicht“ (zu finden im Footer) Anhaltspunkte für die entstehenden Kosten genannt.
Die Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website lastundlos.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der Nutzerin überprüft und berücksichtigt werden.

Haftung:
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet die Nutzerin bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadensersatzansprüchen Dritter.
Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.

Kontakt:
Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail. Wir wollen lastundlos weiter verbessern und Deine Erfahrungen mit lastundlos so positiv wie möglich gestalten.

ADFC KV Rottweil
Predigerstraße 21, 78628 Rottweil

rottweil@adfc-bw.de

Ein letzter Vorbehalt: Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.